Berliner, Corcoran & Rowe, LLP unterstützt Sie bei der Prüfung und Eintragung von gewerblichen Schutzrechten (Intellectual Property) wie Urheberrechten, Marken, Trade Secrets, und auch Domain-Namen, jedoch nicht Patenten.
Produkt- und Dienstleistungsschwerpunkte sind dabei IT einschließlich Open Source, medizinische Geräte, Unterhaltung und technische Anlagen.
Das Gesamtgefüge des gewerblichen Rechtschutzes in den USA unterscheidet sich deutlich vom europäischen Rechtsumfeld. Wir verstehen Ihre Anliegen und wissen sie umzusetzen.
Wir greifen dabei auf für unsere Mandanten interessante und nützliche Erfahrungen internationaler Art zurück. Ob es um den Einsatz amerikanischer Musikrechte in Europa oder deutscher Softwarerechte in Japan geht, wir unterstützen Sie und lernen nicht auf Ihre Kosten.
Partner Clemens Kochinke, MCL, zugelassen als Rechtsanwalt in den USA und Deutschland, steht den deutschsprachigen Kollegen und Mandanten als Kontaktperson zur Verfügung.

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