In den Vereinigten Staaten und gerade in Washington spielt neben der Vertretung vor den Gerichten die planerische Mitwirkung im Außenhandels- und anderen wirtschaftspolitischen Bereichen eine bedeutende Rolle.
Als Verfasser haben wir für Hausjuristen deutscher Unternehmen und Verbände die zuständigen Behörden, anwendbaren Verfahrensregeln und Präzedenzfälle in Fachzeitschriften und Büchern dargestellt. Die Umsetzung solchen Wissens in der Vertretung unserer Mandantschaft verlangt nach besonderer Diskretion, und Sie finden unsere Erfolge selten in öffentlichen Dokumenten.
Der Bananenkrieg und die Abwendung von Sanktionen wegen behaupteter Piraterie sind Beispiele, in denen wir einerseits unternehmerische Partikularinteressen, andererseits Globalinteressen eines Wirtschaftszweiges oder auch eines Landes vertreten haben.
Die besondere Verantwortung der Regeln über kontrollierte Aus- und Wiederausfuhren führt zahlreiche Unternehmen zu uns. Einer unserer Partner verfasste das amerikanische Standardwerk zu diesem Thema, und unser Erfahrungsschatz bezieht sich auf vielfältige Produkt- und Datentypen, von der Banksoftware bis zu Raketen.

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