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IT-Recht, Internetrecht, Exportkontrollrecht

Seit Jahrzehnten ist die Kanzlei Berliner, Corcoran & Rowe, LLP im amerikanischen und internationalen IT-Recht tätig.

Beispielsmandate kommen von Herstellern, Distributoren, Systemhäusern, Webagenturen und Content-Lieferanten:
    Software-Vertragsrecht
  • Verträge für deutsche Steuerungssoftware in japanischen, dann koreanischen LCD-Fabriken.
  • Verträge für irische Flugbuchungssoftware in weltweitem Netzwerk.
  • Verträge für deutsche GPS-Software mit kanadischem Vertriebslizenznehmer und bösennotierten Investor.
  • Vertriebs-, Verbraucher- und Endkundenlizenzen für Wall Street Software, Gelddrucksteuerprogramme und zahlreiche andere Software aus Europa und USA.
    IP-Recht
  • Markenanmeldung und Verletzungsangelegenheiten.
  • Trade Secret und Geschäftsgeheimnisrecht.
  • Quellkodeauswertung für Urheberrechtsanmeldungen.
  • Beschaffung von IP-Rechten an Content und Modulen für Webseiten, Portalen und anderen Medien und Umsetzung beim vertrags- und gesetzesgerechten Einsatz.
    Geschäftsanbahnung
  • Non-Disclosure und Confidentiality Agreements.
  • Wettbewerbsverbote.
  • Non-Circumvention Agreements.
    M&A und Gesellschaftsrecht
  • Due Diligence in Software- und Hardwareverträgen.
  • Merger, Reverse Merger und Joint Venture.
  • Gründung und Wartung von US-Tochtergesellschaften.
  • Gründung und Wartung von Tochtergesellschaften in steuer- und IP-günstigen Staaten.
    Internetrecht seit 1995
  • Rechtliche Begleitung von Internet-Shops und Portalen.
  • Domainrecht.
  • Verleumung, Rufmord und Redefreiheit, Libel, Slander, First Amendment.
  • Begleitende Beratung bei amerikanischen AGB und Datenschutz/Privacy.
  • Outsourcing.
  • Projektverträge.
  • Personalverträge.
    Exportkontrollen
  • Unsere englische Darstellung zum Ausfuhrkontrollrecht enthält zahlreiche Details.
  • Die Kanzlei zählt zu den führenden Beratern seit 1985 im amerikanischen Exportkontrollrecht für Fortune 500-Unternehmen sowie Konzernen aus Europa und Asien.
  • Ausfuhrgenehmigungen, Wiederausfuhrgenehmigungen und Auseinandersetzungen mit den Ministerien sowie Mitarbeiter- und Compliance-Schulungen im In- und Ausland stellen nur einen kleinen Ausschnitt unserer Tätigkeit dar.
Unterstützt werden die IT-Rechtler von der Litigation-Abteilung mit ihrer Erfahrung in der amerikanischen Prozessführung bis zum Supreme Court in Washington. Seit Jahrzehnten rechnen uns unsere Mandanten hoch an, dass sie bei Berliner, Corcoran & Rowe, LLP davon ausgehen können, dass wir auch ihre technischen Systeme verstehen und sie keine hohen Kosten auf die Schulung der Rechtsanwälte vergeudet werden muss. Der deutschsprachige Partner, Attorney at Law und Rechtsanwalt Clemens Kochinke, MCL, ist nicht nur bis zum Supreme Court zugelassen, sondern auch Mitglied der IEEE Computer Society.

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Kontakt auf Deutsch

Partner Clemens Kochinke
Attorney at Law & Rechtsanwalt
Berliner, Corcoran & Rowe, LLP
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1101 Seventeenth Street, NW
Washington, DC

+1 (202) 293-5555
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